neue 100 km/h-Regelung
gebremste Anhänger |
Auflagen für Zugfahrzeug und Anhänger:Das Zugfahrzeug darf maximal eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t besitzen und muss mit ABS ausgerüstet sein. Der Anhänger muss mit hydraulischen Achsstoßdämpfern ausgerüstet sowie mit Reifen versehen sein, die mindestens eine Geschwindigkeitskategorie von L = 120 km/h haben und jünger als 6 Jahre sind. Zusätzlich muss der Anhänger oder das Zugfahrzeug über eine zugelassene Stabilisierungseinrichtung für Anhänger verfügen (TIP: WINTERHOFF WS 3000). Die größtmögliche Stützlast des Gespannes ist auszunutzen. Der niedrigere
Wert der zulässigen Stützlast von Zugfahrzeug oder Anhänger entspricht
der größtmöglichen Stützlast des Gespannes. |
Caravans: 1,0 x Leergewicht des Zugfahrzeugs |
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andere Anhänger mit Bremse: 1,2 x Leergewicht des Zugfahrzeugs |
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neue 100 km/h-Regelung
ungebremste Anhänger |
Auflagen für Zugfahrzeug und Anhänger:Das Zugfahrzeug darf maximal eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t besitzen und muss mit ABS ausgerüstet sein. Der Anhänger muss mit Reifen versehen sein, die mindestens eine Geschwindigkeitskategorie von L = 120 km/h haben und jünger als 6 Jahre sind. |
ungebremste Anhänger: 0,3 x Leergewicht des Zugfahrzeugs |
Hinweis für die Zulassung:
TÜV: Bestätigung,
dass der Anhänger die Auflagen für die neue Tempo 100 km/h-Regelung
erfüllt.
Straßenverkehrsamt: Eintrag in
die Fahrzeugpapiere des Anhängers und 100 km/h-Plakette
für den Anhänger
Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr!
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